Infos für Touristen

Steinadler sind besonders geschützt. Sie reagieren sehr empfindlich während der Nestbau-, Bebrütungs- und Aufzuchtsphase. 

 

Film- und Fotoaufnahmen in unmittelbarer Horstnähe (weniger als 500m) werden als äußerst problematisch eingestuft. Sie sind gesetzlich verboten und werden konsequent überwacht (Jagdrecht / Naturschutzrecht/Verordnung des NSG Allgäuer Hochalpen). 

 

Regelmäßige Überwachung der Brutstandorte, z.T. Einsatz von Überwachungskameras! 

 

Sie müssen mit einer Anzeige und empfindlicher Geldbuße rechnen. Auch die zuständigen Grundeigentümer und Jagdpächter helfen bei der Umsetzung der Schutzbedürfnisse der wenigen brütenden Steinadler mit.

 

Wir bieten in einem Steinadlerrevier seit 2003 Exkursionen für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit an.

In diesem Revier ist der Horststandort unerreichbar und vor Fotografen / Filmern geschützt.